Reinheitsgebot.
Was ist das Reinheitsgebot?
Bier brauen in Deutschland – geregelt im bayerischen Reinheitsgebot.
Seit 1516 ist klar geregelt, welche Zutaten zum Bierbrauen erlaubt sind. Damals, genau am 23. April 1516, wurde das Reinheitsgebot von Herzog Wilhelm IV. und Herzog Ludwig X. erlassen – allerdings galt es zunächst nur in bayerischen Brauereien, die fortan ihr Bier nach den neuen Standards brauten.
Doch was besagt eigentlich das Reinheitsgebot? Dies ist mit wenigen Worten und wenigen Zutaten schnell erklärt:
Nach und nach schlossen sich aber immer mehr Brauereien aus ganz Deutschland den Bayern an und übernahmen das Reinheitsgebot. Tatsächlich wird offiziell erst seit 1906 deutschlandweit nach dem Reinheitsgebot Bier gebraut. Darum wird dies seitdem auch als „deutsches Reinheitsgebot“ bezeichnet.
Der genaue Wortlaut des Reinheitsgebots.
Nicht nur für Hobby-Historiker und -Historikerinnen ist es durchaus interessant, sich einmal den genauen Wortlaut des Reinheitsgebots anzuschauen. Dort steht geschrieben:
Quelle: Deutscher Brauer Bund e.V.
Auf den ersten Blick gibt das Reinheitsgebot nun eine ganz klare Richtlinie zum Brauen von Bier vor, in der lediglich 3 Zutaten erlaubt sind. Zusatzstoffe und fragwürdige andere Bestandteile (dazu gleich noch mehr) sind damit ausgeschlossen – lange bevor die Chemie ihren Siegeszug in die Lebensmittelbranche antrat.
Aber Moment mal: Fehlt da nicht etwas? Wer sich etwas mit dem Brauvorgang auskennt und über den Gärprozess grob Bescheid weiß, wird die Hefe vermissen. Diese ist gewissermaßen die geheime Zutat im Reinheitsgebot.
Die „geheime“ Zutat beim Bierbrauen.
Nein, keine Sorge, wir decken hier keine Verschwörung auf oder verraten bislang Unbekanntes: Die Hefe ist sozusagen die versteckte, weil nicht im deutschen Reinheitsgebot genannte und trotzdem erlaubte Zutat im Bier. Von der wusste man damals noch nichts, sondern setzte auf eine Gärung an der frischen Luft – in der die obergärigen Hefepilzsporen den Prozess in Gang brachten.
Erst 1860 entdeckte der französische Wissenschaftler Louis Pasteur, dass Hefe für die Umwandlung des Malzzuckers in Alkohol und Kohlensäure im Gärprozess verantwortlich ist. So hatte man eigentlich schon immer Hefe beim Bierbrauen verwendet, ohne es zu wissen – weshalb sie auch trotz ihrer fehlenden Erwähnung im deutschen Reinheitsgebot erlaubt ist.
Die (somit) vier natürlichen Zutaten machen Bier zu einem Naturprodukt. In unserer Flensburger Brauerei verwenden wir zudem nur die besten Rohstoffe, um ein Naturprodukt von höchster Qualität herzustellen. Zum Brauen unserer FLENS Produkte kommen das Wasser aus der Flensburger Gletscherquelle, die Hefe aus unserer eigenen Hefereinzucht, Hopfen aus der Hallertau und u. a. Küstengerste aus Schleswig-Holstein zum Einsatz.
Wieso brauchte man das Reinheitsgebot eigentlich?
So schlicht und einfach wie die Zutatenliste beim Bierbrauen ist, stellt sich die Frage, wieso überhaupt ein Gesetz dazu verabschiedet werden musste? Nun ja, es ging nicht mehr anders. Schon lange vor 1516 braute man deutschlandweit einiges an Getränken mit dem Namen Bier. Nicht immer hatte das Gebräu aber den Namen verdient, denn bei der Wahl der Zutaten war man damals nicht zimperlich: Ochsengalle als Bitterstoff, Asche zum Färben oder Tollkirschen und Pilze für den besonderen Rausch waren keine Seltenheit.
Den Herren Herzog Wilhelm IV und Herzog Ludwig X reichte es irgendwann. Mit dem bayrischen Reinheitsgebot setzten sie einen Schlussstrich unter die Panscherei. Dabei wussten sie damals noch nicht einmal etwas von den Zusatz- und Aromastoffen unserer Zeit …
Bier ist ein Naturprodukt und so bleibt es eins.
Durch das Reinheitsgebot wird seitdem gewährleistet, dass das Bier aus deutschen Brauereien ein reines Naturprodukt mit klar definierten und beschränkten Zutaten ist. Anders als im Ausland dürfen beim Brauen in Deutschland weder Mais, Reis, künstliche Aromen, Farbstoffe oder Stabilisatoren noch Enzyme, Emulgatoren und Konservierungsstoffe verwendet werden. Nur so kann das Reinheitsgebot eingehalten und Bier als Naturprodukt bezeichnet werden.
Kommt eine dieser Zutaten oder gar Zucker ins Spiel, darf von Bier nicht mehr die Rede sein. Fälschlicherweise werden heutzutage Malzgetränke immer noch als Malzbiere bezeichnet. Durch den Zusatz von Zucker wird das Reinheitsgebot allerdings nicht eingehalten. Folglich ist Malzbier kein Bier, sondern ein Malztrunk oder auch Malz-Erfrischungsgetränk – so wie unser alkoholfreies Flensburger Malz.
Sind weitere Zutaten wirklich komplett verboten?
Die Antwort ist ein klares Jein. Um Biere zu veredeln und ihnen einen besonderen Geschmack zu verleihen, dürfen in manchen Bundesländern weitere Zutaten zusätzlich zu denen aus dem Reinheitsgebot verwendet werden. Schließlich wären Hobbybrauer und -brauerinnen mit ihren Craftbieren andernfalls schnell mit einem Bein in der Bierhölle …
Grund dafür sind Ausnahmeregelungen, die besagen, dass natürliche Zutaten wie beispielsweise Gewürze und Früchte beim Brauen genutzt werden dürfen, um Bier einen besonderen Charakter zu verleihen. Künstliche Zusatzstoffe und Ersatzprodukte für Hopfen und Malz bleiben aber ganz klar tabu.
Übrigens: Die Ausnahmeregelungen gelten nicht für ganz Deutschland. In Bayern hält man strikt am Reinheitsgebot fest und braut das Bier weiterhin ausschließlich aus Wasser, Hefe, Hopfen und Malz.
Mach den Reinheitsgebot-Check!
In unserer Flensburger Brauerei richten wir uns klar nach dem deutschen Reinheitsgebot. Darauf sind wir stolz und das zeigen wir Dir gerne im Rahmen einer Brauereibesichtigung. Hier kannst Du auf Tuchfühlung mit den Rohstoffen gehen, den Brauprozess in Teilen begleiten und Dich abschließend vom Endergebnis überzeugen. Am besten gleich buchen!